Übergangsregelung:
Übersicht zu Prüfern und Prüferinnen für Assistenzhunde [PDF, 162KB]
2. Hunde, die nach dem 01. Juli 2023 die Ausbildung beginnen, werden nach der AHundV ausgebildet und geprüft.
Diese dürfen nur bei zugelassenen Ausbildungsstätten oder fachlich verantwortlichen Personen (Assistenzhundetrainern), die von den Ausbildungsstätten beauftragt werden, ausgebildet werden.
Da wir bereits zertifiziert sind dürfen wir alle Teams ausbilden.
Auf der Seite des BMAS finden Sie eine Liste der Prüferinnen und Prüfer für Assistenzhunde. Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Prüferinnen und Prüfer bislang nicht akkreditiert sind. Dies bedeutet, dass Sie lediglich in der Übergangsfrist anerkannt sind.
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